Aktualisierter Ratgeber von HASE BIKES: So beantragen Sie ein Therapierad für Ihr Kind
Ein ärztliches Rezept ist keine Garantie dafür, dass die Krankenkasse ein Therapierad bezahlt oder zumindest bezuschusst. Der neue Ratgeber von HASE BIKES hilft.“Unsere Kunden stehen immer wieder vor dem Problem, dass ihre Anträge auf Therapieräder abgelehnt werden“, sagt Stephan Moldenhauer von HASE BIKES. Die Spezialräder des Herstellers werden häufig im Reha- und Handicap-Bereich eingesetzt. Die beiden Liegedreiräder für Kinder und Jugendliche, TRETS und TRIX, haben sogar Hilfsmittelnummern und können von Ärzten verordnet werden. Dennoch werden viele Anträge abgelehnt. Moldenhauer: „Die Gründe hierfür sind vielfältig. Manche Anträge sind nicht vollständig, manche sind nur schlecht oder gar nicht begründet.“
Tipps und Hintergrundwissen
Wer ein Therapierad für sein Kind beantragen will, findet in dem Ratgeber „Action auf Rezept“ alle Informationen darüber, welche Unterlagen zu einem überzeugenden Antrag gehören. „Es ist zum Beispiel wichtig, dass man mit seinem Kind zu einem Händler oder Sanitätshaus geht, bevor der Arzt das Rezept ausstellt“, erklärt Moldenhauer. „Denn im Rezept muss detailliert aufgelistet sein, was das Kind benötigt.“ Und hierzu gehören nicht nur der Name des Herstellers und des Modells samt Hilfsmittelnummer. Auch das benötigte Zubehör und Sonderausstattungen müssen exakt aufgeführt werden. Diese Produkte können nur im Rahmen einer persönlichen Anpassung und Probefahrt ermitteln werden. Stephan Moldenhauer: „Liegen diese Angaben nicht vor, wird die Krankenkasse diese Posten nicht übernehmen. Auch nachträgliche Änderungen, und sei es nur ein Zubehörteil, können dazu führen, dass sich die Krankenkasse weigert, das Therapierad zu bezahlen.“
Schritt für Schritt zum perfekten Antrag
Mit Hilfe von HASE BIKES kann sich jeder, der einen Antrag auf ein Therapierad für sein Kind stellen will, ausführlich informieren. „Unser Ratgeber führt Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess, von der Vorbereitung über den Antrag selbst bis hin zu den Möglichkeiten des Widerspruchs und der Klage bei Ablehnung“, sagt Moldenhauer. Erstellt wurde die Broschüre in Zusammenarbeit mit einem Fachanwalt für Medizin-, Sozial- und Versicherungsrecht und Experte für Hilfsmittelversorgung. „Wenn es zu einer Klage kommt, ersetzen wir damit nicht die Beratung durch einen Anwalt oder eine entsprechende Beratungsstelle“, fasst Moldenhauer zusammen. „Aber wir tun alles dafür, dass es gar nicht erst zu einer Ablehnung kommt.“
Der Ratgeber „Action auf Rezept“ kann unter www.hasebikes.com/medienportal heruntergeladen werden.
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Publiziert durch connektar.de.