PM: Hohe politische und gesellschaftliche Zustimmung zum Gestaffelten Mutterschutz nach Fehlgeburten

 PM: Hohe politische und gesellschaftliche Zustimmung zum Gestaffelten Mutterschutz nach Fehlgeburten

Pressemitteilung:
Berlin, 17. Mai 2023Familienausschuss im Bundestag stimmt der Gesetzesinitiative fraktionsübergreifend zu, über 70 % der Bevölkerung ebenso und auch aus der Wirtschaft kommen erste positive Signale.

71,4 % der Bevölkerung befürwortet eine gesetzliche Schutzfrist, in der Frauen nach einer Fehlgeburt nicht arbeiten müssen. Das ergab eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungs-Instituts Civey, die Natascha Sagorski in Auftrag gegeben hatte. Die Initiatorin der Petition zum Gestaffelten Mutterschutz nach Fehlgeburten Natascha Sagorski sprach am 10. Mai als Sachverständige im Familienausschuss im Bundestag über ihre Gesetzesinitiative und erhielt fraktionsübergreifend Zustimmung.

„Das Fachgespräch im Familienausschuss war ein großer Erfolg.“, so Sagorski. „Alle Fraktionen haben sich für einen Gestaffelten Mutterschutz ausgesprochen. Und auch aus der Wirtschaft kommen erste positive Signale. Nun müssen Taten folgen.“ Sagorski fordert die Einrichtung einer Expertenkommission, um das konkrete Konzept und den Gesetzestext zu erarbeiten. „Jetzt liegt der Ball bei der Familienministerin.“, sagt Sagorski. „Es gibt nicht viele politische Projekte mit einer so übergreifenden Unterstützung. Wenn jetzt nicht schnell konkrete Schritte unternommen werden, dann fehlt bei Lisa Paus wohl der politische Wille.“

Natascha Sagorski hat selbst eine Fehlgeburt erlebt und sollte am nächsten Tag wieder arbeiten gehen. Wie viele andere Frauen weiß sie, was eine Fehlgeburt bedeutet: Scham, Trauer, Schmerzen. „Fast niemand weiß, dass viele Frauen nach einer Fehlgeburt nicht automatisch krankgeschrieben werden.“ Hier liegt ein strukturelles Problem, eine Gesetzeslücke, über die bislang niemand gesprochen hat.

Aktuell ist es so: Eine Frau, die ihr Kind am letzten Tag der 23. Schwangerschaftswoche verliert, erhält 0 Tage Mutterschutz. Verliert sie ihr Kind nur 24 Stunden später, am ersten Tag der 24. Woche, stehen ihr 18 Wochen Mutterschutz zu. Diese harte Grenze ist hochgradig unfair und medizinisch sinnlos.

2022 startete Sagorski eine Petition für den Gestaffelten Mutterschutz und erzielte damit mehr als 70.000 Unterschriften. Gleichzeitig bat sie den renommierten Verfassungsrechtler Prof. Dr. Klinger um Prüfung, ob die Diskriminierung von Müttern totgeborener Kinder verfassungswidrig sei. Klinger bestätigte den Verdacht und unterstützt heute zusammen mit Sagorski vier betroffene Frauen bei einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht.

Fehlgeburten sind zwar ein Tabu- aber kein Randthema. Laut Informationen des Bundestages verliert jede dritte Frau ihr Kind vor der 12. Schwangerschaftswoche.

Es wird Zeit für eine Neuregelung des Mutterschutzgesetzes.

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Publiziert durch connektar.de.

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