So gut wie genehmigt

 So gut wie genehmigt

Fortbildungen zu Genehmigungsverfahren für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte

In seinem zeitlos satirischen Lied „Ein Antrag auf Erteilung eines Antragsformulars“ beschrieb Reinhard Mey einst die Leiden eines von der Bürokratie hart geprüften Menschen, der veranlasst wird, sich auf die abenteuerliche Suche nach einem mysteriösen Vordruck zu begeben. Die kafkaeske Odyssee mündet in einem Nervenzusammenbruch des Ich-Erzählers, wird aber schließlich mit einem Happy End aufgelöst.

Genehmigungsverfahren den Schrecken zu nehmen, ist quasi ebenso das Thema zweier Fortbildungen, mit denen sich das HDT an Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte wendet. Ihnen werden einführend die verschiedenen Genehmigungsvoraussetzungen und der Ablauf eines Genehmigungsverfahrens vermittelt. Darüber hinaus setzen die erfahrenen Vortragenden den Teilnehmenden sämtliche rechtlichen Möglichkeiten der Verfahrensbeschleunigung auseinander.

Letztendliches Ziel der im Sinne der 5. Verordnung zur Durchführung des Bundes –  Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) bundesweit staatlich anerkannten HDT-Fortbildungen ist das Hinwirken auf die Vermeidung von Fehlern und das Einsparen von Zeit sowie – in der Konsequenz – Geld. Die Teilnahme ist wahlweise in Präsenz im Essener Stammhaus von Deutschlands ältestem technischen Weiterbildungsinstitut oder online über den digitalen Campus des HDT möglich.

Genehmigungsverfahren – Grundlagen, Anforderungen an die Unterlagen und Gutachten

Eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) ist für die Errichtung und den
Betrieb von Anlagen erforderlich, die Gefahren, erhebliche Nachteile und Belästigung für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft durch schädliche Umwelteinwirkungen herbeiführen können. Wer eine genehmigungsbedürftige Anlage zu betreiben beabsichtigt, muss vor dem Neubau oder der Veränderung entsprechende Anforderungen erfüllen und der zuständigen Behörde die geforderten Informationen in Form eines Genehmigungsantrages melden.

Am 23. Mai 2023 (weitere Termine vorhanden) erklären Vortragende aus einer genehmigenden Behörde
und Sachverständige im Rahmen des Hybrid-Seminars „Genehmigungsverfahren – Grundlagen, Anforderungen an die Unterlagen und Gutachten“ in Essen beziehungsweise online, welche
Genehmigungsvoraussetzungen es gibt und wie der genaue Ablauf eines Genehmigungsverfahrens
aussieht. Die Anforderungen an Antragsunterlagen und Antragsbearbeitung sowie vorhandene
Möglichkeiten der Verfahrensbeschleunigung werden dabei ausführlich behandelt.

Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz

Vom 24.- 25. Mai 2023 (weitere Termine vorhanden) informiert das ebenfalls hybrid angebotene HDT-Seminar „Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz“ in Essen beziehungsweise online anhand konkreter Fallbeispiele über die neuesten Regelungen, die nach der Novellierung des BImSchG und einer Reihe weiterer nationaler Vorschriften für beliebige
genehmigungsbedürftige Anlagen zu beachten sind.

Zentrales Anliegen der Fortbildung ist das Aufzeigen der möglichst effektiven Gestaltung des
Genehmigungsmanagements, um eine zügige Abwicklung zu gewährleisten. Alle dafür nötigen Schritte
werden praxisnah erklärt. Individuelle Fragen zum Genehmigungs- und Anzeigeverfahren können von den Teilnehmenden vorab zur anschließenden Klärung während des Seminars eingereicht werden.

Genehmigungsverfahren – Grundlagen, Anforderungen an die Unterlagen und Gutachten
https://www.hdt.de/VA23-00640

Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
https://www.hdt.de/VA23-00665

HDT-Gesamtprogramm
https://www.hdt.de

Fachlicher Ansprechpartner:
HDT-Fachbereichsleiter Dr. Uwe Schröer
Tel.: +49 (0) 201 18 03-388
u.schroeer@hdt.de

Weitere Informationen:
Haus der Technik e. V.
Hollestraße 1
45127 Essen
Tel.: +49 (0) 201 1803-1
hdt@hdt.de | www.hdt.de

Unternehmenskommunikation:
Michael Graef
Tel.: +49 (0) 201 1803-366
m.graef@hdt.de

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